Im Fall der stellvertretenden Gewalt wird die Frau Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, weil vor allem ihre Kinder Gewalttaten ausgesetzt sind, die eigentlich die Mutter treffen sollen. Dieses ist eine der schlimmsten Formen der Gewalt gegen Frauen.[1] Kinder werden dabei missbraucht durch Männer, um ihre Mütter zu verletzen
Monro sued for an urgent injunction demanding RadFemBerlin delete the post because it violated his personal rights. The representative of RadFemBerlin, Ana Julia Di Lisio, then started a GoFundMe campaign to raise the necessary funds for her legal defense.
“definieren wir ‘Frauen’ – in Übereinstimmung mit der Definition internationaler Konventionen (z.B. CEDAW und Istanbul-Konvention) und des deutschen Duden – als ‘Personen des weiblichen Geschlechts’.”
Nach dem neuen Gesetzesvorhaben dürften biologisch männliche Personen, die sich als Frauen deklarieren, jegliche Verweigerung des Zugangs zu Fraueninstitutionen und -Vereinen wegen Diskriminierung verklagen. Nach einem Bericht des Berliner Frauennetzwerks RadFem Berlin soll es zukünftig für das "Missgendern" sogar eine Geldstrafe geben, die bis zu 2.500 Euro für jedes Mal betragen könnte.
Gendergerechte Sprache IDA verwendet den Doppelpunkt (z. B. Mitarbeiter:innen), um sprachlich möglichst alle Menschen einzubeziehen und anzusprechen. Der Doppelpunkt soll darauf aufmerksam machen, dass jenseits der Vorstellung eines Dualismus von Weiblichkeit und Männlichkeit vielfaltige weitere geschlechtliche Identitäten existieren. Indem IDA eine diskriminierungssensible Sprache verwendet, mochte IDA diese Identifikationen sichtbar machen, zum Nachdenken über Geschlechterkategorien und - stereotype anregen sowie zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen. Einige Autor:innen benutzten in ihren Artikeln andere Formen der geschlechtergerechten Sprache — vornehmlich das Gender sternchen (z.B. Mitarbeiter*innen).
Cosa vuol dire essere un atleta transgender? Possono essere tante le risposte a questa domanda, ma la verità che le accomuna tutte è che quando sei uno sportivo transgender vedrai comunque messa in discussione la possibilità di fare parte di una squadra femminile o maschile.
Die zunehmende Bedeutung von Social Media geht nicht spurlos an den Gerichten vorbei. Immer häufiger müssen die Richterinnen und Richter das Userverhalten in den sozialen Netzwerken rechtlich einordnen. Ob der Kommentar „#DubistEinMann” eine zulässige Meinungsäußerung darstellt oder ob hier ein Unterlassungsanspruch greift, musste erst kürzlich das OLG Frankfurt entscheiden.
Letzte Woche berichtete die Berliner Zeitung über eine transsexuelle Klimaaktivistin, die eine Haftstrafe im Männergefängnis befürchtet – auch in Berlin. Nun widerspricht die Senatsverwaltung.
Sachverhalt:Die Klägerin A ist als Journalistin tätig. Sie ist Transfrau, Aktivistin und ist auf der Plattform„X“ aktiv. Dort veröffentlichte sie den Beitrag „Beim @Frauenrat tummeln sich gerade jede Menge #TERF #TERFs [Trans-Exclusionary Radical Feminism] in den Kommentaren. Gebt dem Frauenrat doch mal ein wenig Support [...]“ Die Beklagte B kommentierte den Beitrag der Klägerin auf der Plattform „X“ mit„ [...] #DubistEinMann“. Die Klägerin A begehrt von der Beklagten im Eilverfahren es zu unterlassen, sie als Mann zu bezeichnen.
Mit einem Eilverfahren wollte eine Transperson den Slogan #DubistEinMann unterbinden. Damit ist sie gescheitert, deutsche Gerichte pochten auf die Meinungsfreiheit. Alles andere wäre fragwürdig gewesen.
Beschluss des OLG Rankfurt vom 26.09.2023, Az.: 16 U 95/23 Eine Transfrau begehrte Unterlassung gegenüber der Beklagten, da diese einen Beitrag der Klägerin auf der Plattform „X“ u.a. mit „#DubistEinMann“ kommentiert hatte. Das Gericht wies den Eilantrag zurück.
Der transfeindliche Hashtag #DubistEinMann ist für das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine zulässige Meinungsäußerung. Trans Aktivistin Julia Monro unterlag damit Ana Julia Di Lisio von der TERF-Gruppe "RadFem Berlin".
Das Berliner Register sammelt und publiziert rechte Vorfälle in der Hauptstadt und ist dazu auf Meldungen Freiwilliger und Betroffener angewiesen. Aktuell seid ihr ins Visier transfeindlicher Aktivist*innen geraten. Was ist los bei euch?
Die Beklagte kommentierte einen Beitrag der Klägerin auf der Plattform „X“ u.a. mit „#DubistEinMann“. Diese Aussage ist unter Berücksichtigung des Kontextes und nach Abwägung der involvierten Interessen als zulässige Meinungsäußerung einzuordnen, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit am Donnerstag veröffentlichter Entscheidung und folgte damit der Einschätzung des Landgerichts. Die Klägerin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.
Die Transaktivistin Julia Monro wollte einen Tweet mit dem Hashtag „DubistEinMann“ untersagen lassen. Nun hat abermals ein Gericht bestätigt: Er ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat den Hashtag «#DubistEinMann» als zulässige Meinungsäusserung beurteilt. Das geht aus einer Mitteilung vom Donnerstag (02.11.) hervor.
Die Beklagte kommentierte einen Beitrag der Klägerin auf der Plattform „X“ u.a. mit „#DubistEinMann“. Diese Aussage ist unter Berücksichtigung des Kontextes und nach Abwägung der involvierten Interessen als zulässige Meinungsäußerung einzuordnen, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichter Entscheidung und folgte damit der Einschätzung des Landgerichts. Die Klägerin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.
Die Beklagte kommentierte einen Beitrag der Klägerin auf der Plattform „X“ u.a. mit „#DubistEinMann“. Diese Aussage ist unter Berücksichtigung des Kontextes und nach Abwägung der involvierten Interessen als zulässige Meinungsäußerung einzuordnen, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichter Entscheidung und folgte damit der Einschätzung des Landgerichts. Die Klägerin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.
Der Kommentar "#DubistEinMann" unter dem Beitrag einer Transfrau auf der Plattform "X" ist eine zulässige Meinungsäußerung. Das OLG Frankfurt am Main stellte insbesondere auf die Hashtag-Schreibweise ab. Die Aussage sei nicht als direkte persönliche Ansprache der Transfrau zu verstehen.
Der Kommentar #DubistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, so das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.
Das OLG Frankfurt hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses ausgeführt, dass ein Twitter- / X-Kommentar mit "#DubistEinMann“ zum Post einer Transfrau zum Thema "Terf" keine Schmähkritik darstellt und von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist.
Highlights: Court order: #DubistEinMann is permissible expression of opinion. Trans activist Julia Monro wanted to ban a tweet with the hashtag. Monro had shared a tweet from the German Women's Council on the Self-Determination Act and solicited support for it. She had written that there were "a lot of #TERF #TERFS" in the comment columns, an acronym that refers to radical feminists who exclude trans women. In a reply to her tweet, the hashtag "DubistMann" was used.
Der Kommentar #DubistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, so das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.
Wegen des ihr gegenüber verwendeten Hashtags „DubistEinMann“ hat eine Transfrau bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eskaliert. Allerdings erfolglos. Das Recht auf freie Meinungsäußerung geht in diesem Fall vor, so das Gericht.
Ana Julia di Lisio es una feminista, representante de la asociación alemana @BerlinRadfem, que actualmente afronta un pleito en los tribunales alemanes por la infundada demanda presentada en su contra por parte de una persona transexual, que la acusa de lesionar sus derechos.
Letzte Woche berichtete die Berliner Zeitung über eine transsexuelle Klimaaktivistin, die eine Haftstrafe im Männergefängnis befürchtet – auch in Berlin. Nun widerspricht die Senatsverwaltung.
Das Frankfurter Landgericht hat zu drei jüngst gefällten Entscheidungen zu Misgender-Angriffen die Urteile samt Begründungen verkündet. Den Angriffen auf trans Personen setzt es Hürden, räumt jedoch einen simplen Umweg ein
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Eine Transfrau wollte unserer Mandantin, einer lesbischen Aktivistin, die Nutzung des Hashtags #DubisteinMann untersagen. Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main entschied am heutigen Tag in drei Urteilen in ähnlich gelagerten Fällen. Die Urteile befassen sich mit Äußerungen in sozialen Netzwerken und in der Presse und zeigen, dass sich eine allzu schematische Lösung im Äußerungsrecht stets verbietet. Unsere Mandantin veröffentlichte einen Kommentar mit dem Hashtag "#DubistEinMann"
In einem dritten Fall scheiterte eine andere Transfrau bei einer Unterlassungsklage. Die Aktivistin für Transrechte hatte auf Twitter zur Unterstützung für das Selbstbestimmungsgesetz aufgerufen, mit dem der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert werden kann. Die Antragsgegnerin veröffentlichte einen Kommentar mit dem Zusatz "#DubistEinMann".
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinen Urteilen (Az.: 2-03 O 228/23, 2-03 O 204/23, 2-03 O 149/23) festgelegt, dass die Verwendung des Hashtags "#DubistEinMann" in der Twitter-Diskussion keine Beleidigung oder unangemessene Verleumdung gegenüber Transfrauen darstellt.
In dem ersten Verfahren (Az. O 228/23) hatte die Antragstellerin, trans Frau und Aktivistin für trans Rechte, auf Twitter um Unterstützung für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz geworben. Dazu veröffentlichte die Antragsgegnerin einen Kommentar mit dem Zusatz: "#DubistEinMann". Den hiergegen gerichteten Eilantrag hat die Pressekammer zurückgewiesen. Es handele sich um eine Meinungsäußerung, weil der wertende Charakter im Vordergrund stehe. Zwar mache der Kommentar eine ablehnende, polarisierende Haltung zum Einsatz für das Selbstbestimmungsgesetz und zur Transgeschlechtlichkeit im Allgemeinen deutlich. Der Hashtag beinhalte aber weder eine Schmähkritik noch eine Beleidigung.
Fall 1: "#DubistEinMann"
In diesem Verfahren (Az.2-03 O 228/23) hatte eine Transfrau und Aktivistin für trans Rechte auf Twitter um Unterstützung für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz geworben. Eine andere Twitteruserin kommentierte dazu: "#DubistEinMann".
Muss sich eine Transfrau Hashtags wie „#DubistEinMann“ gefallen lassen?
LG Frankfurt/M. zu Transfeindlichkeit: LTO gibt einen Überblick über drei Verfharen, bei denen sich die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt/Main in der vergangenen Woche mit möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegenüber transsexuellen Frauen zu befassen hatte. Der Hashtag #DubistEinMann sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dagegen sei die Aussage "Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein" rechtswidrig. Die Bezeichnung einer Transfrau als "über-60-jährigen Mann" durch einen Blog von Julian Reichelt wurde ebenfalls beanstandet.
Ana Julia Di Lisio, representante de Radfem Berlín, ha sido demandada por haber utilizado un lenguaje basado en el sexo, es decir, acorde con la realidad.La acusación parte de Julia Monro, varón que alega tener una “identidad de género” femenina, quien pretende obligar a Di Lisio a borrar un tweet con el hashtag #DuBistEinMann (TúEresUnHombre), escrito como respuesta a los ataques de Monro a las feministas radicales.
As sports such as swimming and athletics bring in rules restricting, or even banning, participation for transgender women at the elite level of female sport, world football's governing body Fifa is now considering its options.
As sports such as swimming and athletics bring in rules restricting, or even banning, participation for transgender women at the elite level of female sport, world football's governing body Fifa is now considering its options.
”Feminists are divided,” I hear in the Spanish news pouring out as I’m travelling through Scotland trying to make my way to attend the demonstration that was taking place in Madrid on the 8th of March.
Los medios alemanes llaman a las mujeres «montaña de mierda» y la policía tiene acceso a plataformas para denunciar a feministas por decir que un hombre no es una mujer, como crimen de odio.
m Samstag soll in Berlin eine transfeindliche Demo stattfinden. Aktvist*innen rufen deswegen zum Gegenprotest auf. Am Sonntagnachmittag startet dann am Hermannplatz eine weitere Demo gegen Transfeindlichkeit
Manifestación “Por Nuestras hermanas” – Berlín 26 de Septiembre de 2022 Sinceramente deseo que alguna vez te encuentres rodeada de mujeres poderosas, en un corro feminista gritando a voz en cuello que somos fuertes y que vamos a vencer, de la misma manera como más de 163 mujeres estuvimos el último 26 de Septiembre en el corazón de Berlin a pesar de la lluvia y el frío y junto a figuras feministas y agrupaciones de mujeres que luchan por los derechos de las mujeres basados en el sexo.
Am Samstag, den 24. September 2022 findet ab 13 Uhr am Bundeskanzleramt in Berlin (Spreebogenpark, Willy-Brandt-Straße / Moltkebrücke) die internationale feministische Demonstration „For our Sisters“ statt, in der Frauen in Deutschland Nein zum Selbstbestimmungsgesetz sagen werden. Veranstalterin und Organisatorin ist die Gruppe „Radfem Berlin“.
Lesbians who had congregated at Dyke March in Hamburg on Friday were met with hostility, and at least one woman was physically assaulted by trans activists after asserting that men cannot identify as lesbians.
Uno de los tantísimos superpoderes de las feministas, es que sabemos transformar el hartazgo de sobrevivir en sociedades patriarcales, en una energía capaz de cambiar el mundo. Para llevar a cabo ese cambio es necesario claro, permanecer unidas, con todo lo que implica y con todo lo difícil que es.
„Die Fälle männlich-brachialer Gewalt, von denen uns online berichtet wird, sollen dazu dienen, uns zu demobilisieren, zu demoralisieren und einzuschüchtern. Doch am Samstag löste sich dieses Gefühl der Angst auf.“ Eine unserer Mitfrauen hat eine Demonstration für Frauenrechte in Berlin besucht. Hier folgt ihr Erfahrungsbericht.
Supported by Die Grünen (Greens), FDP and Die Linke (Socialist Party), the bill introducing gender self-certification has arrived in the Bundestag. For the first time, public funding is denied to the Lesbian Spring Festival, a historic meeting since 1974